Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 5 G 1304/06, 5 G 1304/06(V) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 GastG, § 21 GastG, § 80 Abs 5 VwGO
Beschäftigungs- und Zutrittsverbot wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. - Justiz Hessen
§ 5 GastG, § 21 GastG, § 80 Abs 5 VwGO
Beschäftigungs- und Zutrittsverbot wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschäftigungs- und Zutrittsverbot wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- Wolters Kluwer
Beschäftigungs- und Zutrittsverbot wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Beschäftigungs - und Zutrittsverbots gegen einen Gaststättengeschäftsführer wegen Unzuverlässigkeit infolge einer BtM-Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86
Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 5 G 1304/06
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.06.1987 (GewArch 1987, Seite 351 f.) führt hierzu nur aus, dass die näher begründete Prognose des Strafrichters, die ihn zur Bewährungsstrafe bewogen hat, für die Verwaltungsbehörde und die Verwaltungsgerichte von tatsächlichem Gewicht ist. - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 2576/92
Gaststättenrechtliches Aufenthaltsverbot und Beschäftigungsverbot als milderes …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 5 G 1304/06
Schließlich hat Herr P einen Teil seines Geschäftes in der Gaststätte selbst abgewickelt und dort offenbar auch Kokain gelagert (zum Betretensverbot vergleiche Beschluss des HessVGH vom 14.06.1988, NVwZ 1988, Seite 1149 f.; Urteil VGH Bawü vom 25.06.1993, GewArch 1993, Seite 388 f.).Der Hilfsantrag, die Vollziehung aufzuheben, ist ebenfalls unbegründet. - VGH Hessen, 14.06.1988 - 8 TG 1022/88
Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GaststättenG) zur Führung einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 5 G 1304/06
Schließlich hat Herr P einen Teil seines Geschäftes in der Gaststätte selbst abgewickelt und dort offenbar auch Kokain gelagert (zum Betretensverbot vergleiche Beschluss des HessVGH vom 14.06.1988, NVwZ 1988, Seite 1149 f.; Urteil VGH Bawü vom 25.06.1993, GewArch 1993, Seite 388 f.).Der Hilfsantrag, die Vollziehung aufzuheben, ist ebenfalls unbegründet.